Ausbildung
FWA/FWB-Ausweise
Das Schweizerische Sprenggesetz schreibt vor, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F4 und pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 (Bühnenfeuerwerk) und der Kategorie P2 nur von Personen verwendet werden dürfen, welche die nötigen Fachkenntnisse der Pyrotechnik erworben haben. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen unfallfrei, zulässig und zuverlässig geschieht.
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Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe: Sprengstoffgesetz, SprstG
- Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe: Sprengstoffverordnung, SprstV
Weitere Informationen
Die Ausbildungen werden von der IG Grossfeuerwerk in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband angeboten und durchgeführt. Für die Anmeldung an einen FWA- oder FWB-Kurs brauchen Sie eine sogenannte Zuverlässigkeitsbescheinigung. Dafür sind ein originaler Strafregisterauszug vom Bundesamt für Justiz sowie die Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen. Um an Ihrem gewünschten Kurs teilnehmen zu können, raten wir Ihnen diesbzügliche Abklärungen frühzeitig zu unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von IG Grossfeuerwerk.